Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BaFG) in Österreich: Was Unternehmer 2026 wissen müssen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BaFG) in Österreich: Was Unternehmer 2026 wissen müssen

Seit dem 28. Juni 2025 hat sich die digitale Landschaft in Österreich grundlegend verändert. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BaFG) ist digitale Zugänglichkeit nicht mehr nur eine Frage der Ethik, sondern eine harte rechtliche Anforderung.

Doch viele österreichische KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) sind auch im Jahr 2026 noch unsicher: Betrifft das meinen Shop? Was genau muss ich ändern? Und was kostet es, wenn ich nichts tue? In diesem Ratgeber klären wir die Fakten – ohne juristisches Fachchinesisch.

Was ist das BaFG eigentlich?

Das BaFG ist die österreichische Umsetzung des "European Accessibility Act" (EAA). Das Ziel der EU war klar: Ein blinder Mensch in Wien muss einen Online-Shop genauso bedienen können wie ein sehender Mensch in Berlin. Das Gesetz schreibt vor, dass bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein müssen. Das bedeutet: Sie müssen für Menschen mit Einschränkungen (Sehschwäche, motorische Störungen, kognitive Einschränkungen) ohne fremde Hilfe nutzbar sein.

Wen betrifft das Gesetz? (Die B2C-Regel)

Die wichtigste Faustregel lautet: Wenn Sie an Verbraucher verkaufen, sind Sie fast immer betroffen. Das Gesetz gilt für Wirtschaftsakteure, die Produkte oder Dienstleistungen für den Endverbraucher (B2C) bereitstellen. Dazu gehören:

  • Online-Shops (E-Commerce): Der gesamte Kaufprozess muss barrierefrei sein.
  • Webseiten mit Dienstleistungen: Terminbuchungen (Friseur, Arzt), Kontaktformulare.
  • Bankdienstleistungen & Apps.
  • E-Books und digitale Dokumente (z.B. PDF-Preislisten).

Gibt es Ausnahmen? Ja, aber verlassen Sie sich nicht blind darauf. Nur sogenannte "Kleinstunternehmen" sind von bestimmten Dienstleistungspflichten befreit. Definition Kleinstunternehmen: Weniger als 10 Mitarbeiter UND höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz (bzw. Bilanzsumme). Achtung: Auch Kleinstunternehmen dürfen niemanden diskriminieren. Wenn Sie wachsen und den 11. Mitarbeiter einstellen, gilt das Gesetz sofort vollumfänglich.

 

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Das BaFG ist ein Verwaltungsstrafgesetz. Die Zuständigkeit liegt beim Sozialministeriumservice. Wer die Vorschriften ignoriert, riskiert empfindliche Strafen:

  1. Geldstrafen: Bis zu 80.000 Euro bei schweren, wiederholten Verstößen.
  2. Marktüberwachung: Die Behörde kann anordnen, dass Sie Ihr digitales Angebot (Ihren Shop) vom Netz nehmen müssen, bis die Mängel behoben sind.
  3. Wettbewerbsrecht: Mitbewerber oder Verbände können Sie kostenpflichtig abmahnen, weil Sie sich durch die fehlende Barrierefreiheit einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen (Sie sparen sich die Kosten für die Anpassung).

 

Was muss ich technisch tun? (Die WCAG Standards)

Das Gesetz verweist auf technische Standards, meist die WCAG 2.1 oder 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) auf Level AA. Vereinfacht gesagt muss Ihre Webseite vier Prinzipien erfüllen:

  1. Wahrnehmbar: Bilder brauchen Text-Beschreibungen (Alt-Texte), Kontraste müssen stark genug sein, Videos brauchen Untertitel.
  2. Bedienbar: Der gesamte Shop muss auch nur mit der Tastatur (ohne Maus) bedienbar sein.
  3. Verständlich: Fehlermeldungen müssen klar sein, die Sprache muss einfach sein.
  4. Robust: Der Code muss sauber sein, damit er von Screenreadern (Vorlese-Software) interpretiert werden kann.

 

Fazit: Handeln statt Hoffen

Das Gesetz ist aktiv. Die Schonfristen sind vorbei. Wer jetzt noch abwartet, spielt mit seinem unternehmerischen Risiko. Die gute Nachricht: Barrierefreiheit ist keine Raketenwissenschaft.

Unser Tipp: Starten Sie nicht mit einer Komplett-Sanierung ins Blaue hinein. Lassen Sie zuerst prüfen, wo Sie stehen.

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