Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BaFG) herrscht in Österreichs Wirtschaft noch immer Unsicherheit. Viele Mythen kursieren in Foren und an Stammtischen. Der gefährlichste davon: "Ich bin nur ein kleiner Fisch, das Gesetz gilt nur für Amazon und Co."
In diesem Artikel räumen wir mit Halbwissen auf und zeigen Ihnen glasklar, ob Sie handeln müssen.
Die goldene Regel: B2C ist der Schlüssel
Das Gesetz unterscheidet kaum nach Branche, aber stark nach Zielgruppe. Die zentrale Frage lautet: Verkaufen Sie Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher (B2C)?
Wenn die Antwort "Ja" lautet, stehen Sie im Fokus des Gesetzes. Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass jeder Bürger – unabhängig von körperlichen Einschränkungen – am digitalen Wirtschaftsleben teilhaben kann.
Die konkrete Checkliste: Fallen Sie in diese Kategorien?
Wenn Sie eines der folgenden digitalen Angebote betreiben, gilt das BaFG für Sie seit Juni 2025 verpflichtend:
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Online-Shops (E-Commerce): Das ist der klassische Fall. Es reicht nicht, wenn die Startseite barrierefrei ist. Der gesamte Prozess – von der Produkt-Suche über den Warenkorb bis zum "Kaufen"-Button – muss für blinde oder motorisch eingeschränkte Menschen bedienbar sein.
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Dienstleistungs-Webseiten mit Funktion: Sie sind Friseur, Arzt, Berater oder Handwerker? Sobald Ihre Webseite interaktiv ist, greift das Gesetz.
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Beispiel: Ein Online-Terminbuchungstool.
- Beispiel: Ein Kontaktformular für Anfragen.
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- Digitale Dokumente: Bieten Sie Preislisten, Speisekarten oder Anleitungen als PDF zum Download an? Auch diese Dokumente müssen technisch barrierefrei (tagged PDF) sein.
- Elektronische Tickets & Dienste: Webshops für Konzertkarten, Bus-Tickets oder Check-in-Systeme.
Die große Ausnahme: Das "Kleinstunternehmen"
Ja, es gibt eine Ausnahme. Aber Vorsicht: Die Definition ist strenger, als viele glauben. Sie sind nur dann von den Dienstleistungs-Pflichten befreit, wenn Sie ein "Kleinstunternehmen" sind. Dafür müssen beide folgenden Punkte zutreffen:
- Weniger als 10 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)
- UND höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz (oder Bilanzsumme).
Achtung Falle: Sobald Sie wachsen – etwa den 10. Mitarbeiter einstellen oder den Umsatz steigern – fallen Sie sofort aus der Ausnahme und müssen das Gesetz voll erfüllen. Zudem gilt: Auch Kleinstunternehmen dürfen niemanden diskriminieren. Wenn ein blinder Kunde wegen technischer Hürden nicht bei Ihnen kaufen kann, ist das auch ohne BaFG rechtlich problematisch (Gleichbehandlungsgesetz).
B2B – Die Grauzone
Wenn Sie reine "Business-to-Business" Geschäfte machen (z.B. ein geschlossener Großhandel-Shop, zu dem nur verifizierte Firmen Zugang haben), ist das BaFG derzeit weniger streng. Aber: Viele B2B-Kunden fordern mittlerweile vertraglich Barrierefreiheit ("Supply Chain Compliance"). Wer hier nicht liefert, verliert Aufträge.
Fazit: Ignoranz ist keine Strategie
Verstecken Sie sich nicht hinter der Hoffnung, "zu klein" zu sein. Die Prüf-Software der Behörden und Verbände scannt das Internet automatisiert. Sie unterscheidet nicht zwischen Konzern und KMU.
Gehen Sie auf Nummer sicher. Prüfen Sie Ihren Status jetzt, solange Sie noch keinen Brief von der Behörde haben.
Betrifft es mich? Machen Sie hier den kostenlosen Status-Check für Ihre Webseite.