AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von RIEMVISION (Inhaber: Rene Riemer)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen und IT-Dienstleistungen (Webentwicklung, KI-Automatisierung, technische Compliance-Analysen) zwischen Rene Riemer, handelnd unter "RIEMVISION", Austraße 8, 2630 Ternitz (nachfolgend "Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
(2) Ausschließliches B2B-Geschäft: Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Mit der Beauftragung bestätigt der Auftraggeber verbindlich, dass er die Leistungen für sein Unternehmen in Anspruch nimmt.
(3) Abweichende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
§ 2 Leistungsgegenstand, Haftungsausschluss ("Compliance") & KI-Klausel
(1) Der Auftragnehmer erbringt technische Dienstleistungen, programmiert Automatisierungsprozesse und führt Anpassungen an Webseiten durch, um deren Barrierefreiheit (BaFG/EAA) oder Datenschutzkonformität (DSGVO) technisch zu verbessern.
(2) Ausschluss der Rechtsberatung: Der Auftragnehmer ist IT-Dienstleister und keine Rechtsanwaltskanzlei. Alle Maßnahmen im Bereich BaFG und DSGVO stellen eine reine technische Bemühensschuld nach aktuellen IT-Standards (z.B. WCAG 2.1 AA auf Code-Ebene) und ausdrücklich keine rechtliche Beratung dar. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung oder Garantie für eine rechtliche Abmahnsicherheit, die rechtliche Vollständigkeit oder die Abwehr behördlicher Verwaltungsstrafen gegen den Auftraggeber. Die juristische Letztverantwortung sowie die Abnahmeprüfung obliegt allein dem Auftraggeber.
(3) KI- und API-Klausel: Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer Systeme der Künstlichen Intelligenz (z.B. KI-Telefonassistenten, OpenAI) einsetzt. Diese können systembedingt sachlich unrichtige Ergebnisse ("Halluzinationen") produzieren. Für inhaltliche Fehler der KI, fehlerhaft verarbeitete Daten durch die KI oder Schäden, die aus Serverausfällen/Schnittstellenänderungen von Drittanbietern (z.B. Make.com, n8n, OpenAI) resultieren, wird jede Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
§ 3 Mitwirkungspflichten und Annahmeverzug
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Unterlagen, Zugangsdaten (Logins, Hosting-Daten), Texte, Bilder und Freigaben zeitgerecht und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Annahmeverzug: Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach (z.B. bei der Erstellung einer neuen Webseite) und verzögert sich dadurch die Fertigstellung, setzt der Auftragnehmer eine Nachfrist von 14 Tagen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, tritt der Auftraggeber in Annahmeverzug.
(3) Im Falle des Annahmeverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung rechtlich als erbracht zu betrachten und das vereinbarte Gesamthonorar (100 %) sofort in Rechnung zu stellen, auch wenn das Projekt aufgrund des fehlenden Kunden-Inputs technisch noch nicht abgeschlossen werden konnte. Die Pflicht zur nachträglichen Fertigstellung nach Lieferung der Daten bleibt bestehen.
§ 4 Preise, Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise sind Nettopreise in Euro. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
(2) Die Abrechnung (100 % des Auftragswertes) erfolgt unmittelbar nach Erfüllung des Auftrags bzw. nach Eintritt des Annahmeverzugs gemäß § 3. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte gemäß § 456 UGB in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz als vereinbart. Sämtliche Mahn- und Inkassokosten trägt der Auftraggeber.
§ 5 Laufende Kosten, Tool-Abonnements & Service-Fees
(1) Für den Betrieb von Automatisierungen (Workforce Automation) anfallende laufende API- und Transaktionskosten (z.B. Make.com, OpenAI, n8n), die zentral über die Konten des Auftragnehmers abgewickelt werden, werden dem Auftraggeber als monatliche "Service-Fee" weiterverrechnet.
(2) Abonnements für kundenbezogene, "immerwährende" Software oder Apps (z.B. kostenpflichtige Cookie-Banner-Tools) hat der Auftraggeber stets selbst im eigenen Namen und auf eigene Rechnung direkt mit dem Drittanbieter abzuschließen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung bei Dauerleistungen (Abo-Modelle)
(1) Für Verträge über laufende Betreuungen, Wartungen oder Monitorings (z.B. "RIEMVISION Schutzbrief") gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsabschluss.
(2) Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Letzten eines Kalendermonats schriftlich (per E-Mail ausreichend) gekündigt werden.
§ 7 Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftraggeber hat die erbrachte Leistung unverzüglich nach Übergabe zu prüfen. Mängel sind bei sonstigem Verlust sämtlicher Ansprüche unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung, schriftlich und unter genauer Fehlerbeschreibung zu rügen (Mängelrüge gem. § 377 UGB).
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe. Die Beweislastumkehr des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
(3) Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder krass grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Datenverlust sowie für mittelbare Folgeschäden ist vollumfänglich ausgeschlossen.
§ 8 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen (IPRG).
(2) Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das für 2630 Ternitz sachlich zuständige Gericht (Bezirksgericht Neunkirchen bzw. Landesgericht Wiener Neustadt) vereinbart.